EU: Parallelimporte kein Thema fürs Strafrecht

Nach der erfolgreichen Beschwerde einer grünen Abgeordneten wird der Entwurf für eine Urheberrechts-Richtlinie dem Willen des Parlaments entsprechend korrigiert. Wie beschlossen nimmt der Text nun Parallelimporte von der strafrechtlichen Verfolgung aus.

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Von
  • Monika Ermert

Parallelimporte bleiben in der zweiten Durchsetzungsrichtlinie der Europäischen Union (Criminal Measures Aimed at Ensuring the Enforcement of Intellectual Property Rights IPRED 2) vor strafrechtlicher Verfolgung verschont. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, gab jetzt einer Beschwerde der grünen Abgeordneten Eva Lichtenberger statt.

Lichtenberger hatte moniert, dass der nach der ersten Lesung im Parlament veröffentlichte Entwurfstext den Willen des Parlaments verfälsche. Der Text hatte nur genehmigte Parallelimporte von einer Verfolgung ausgenommen. Das hätte zu "ganz schlimmen Verwerfungen im Internethandel" führen können, meint Lichtenberger. "Es ist wichtig, dass klar unterschieden wird zwischen Parallelimporten und Fälschungen", betont die grüne Abgeordnete.

Mit dem Berichterstatter des Dossiers, Nicola Zingaretti, hatte Lichtenberger sich nicht über eine Korrektur einigen können und daher den Parlamentspräsidenten angerufen. Der verfügte, dass der Text das Abstimmungsergebnis des Parlaments nicht ganz korrekt wiedergebe. Es soll nun ein korrigierter Text im Amtsblatt veröffentlicht werden. "Es hat relativ lange gedauert", begrüßte Lichtenbererger die formelle Korrektur, "aber ich bin zufrieden über den positiven Abschluss".

Nach wie vor ist unklar, ob der Ministerrat sich generell mit der Direktive anfreunden kann, die erstmals strafrechtliche Maßnahmen in einer europäischen Richtlinie festschreiben will. Kommission und Rat sind sich über die damit verbundene Kompetenzfrage auch nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes noch nicht einig.

Lichtenberger kritisierte im Gespräch mit heise online darüber hinaus Verhandlungen für ein multilaterales Abkommen zur Bekämpfung von Produktfälschung und Produktpiraterie, dem "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA). ACTA betrifft ihrer Einschätzung nach genau den Problembereich, mit dem sich die Union bei IPRED 2 ebenfalls befasst. Es widerspreche den Regeln, über internationale Abkommen EU-Recht zu präjudizieren, ohne dem Parlament die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu beziehen. Ärgerlich aus Sicht der Grünen sei nicht zuletzt, dass das Parlament über die bisherigen ACTA-Verhandlungen nicht informiert wurde.

Beobachter warnen vor einen Trend zu "Forum Shopping" bei neuer Gesetzgebung zum viel beschworenen Schutz des "Geistigen Eigentums". Da strengere Regeln in internationalen Organisationen wie der World Intellectual Property Organisation zunehmend auf den Widerstand von Entwicklungsländern treffen, drängen Länder wie die USA und große EU-Mitgliedsstaaten zu bilateralen oder multilateralen Abkommen. (Monika Ermert) / (vbr)